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Brexit

Bestellungen nach England nach dem Brexit

Die britische Finanz- und Zollverwaltung (HMRC) hat am 1. Januar 2021 die Regeln für die MwSt. bei importierten Waren im e-Commerce-Bereich sowohl für Verkäufer als auch für Märkte geändert. Daraus ergibt sich, dass das Vereinigte Königreich am 31. Dezember 2020 den einheitlichen Mehrwertsteuerraum der EU verlassen hat.

1) Für Bestellungen mit einem Wert unter 135 GBP

  • Importierte Warensendungen, die die Zollgrenze des Vereinigten Königreichs passieren und deren Wert unter 135 GBP liegt, unterliegen den neuen MwSt.-Regelungen.
  • Bei diesen Transaktionen haben Verkäufer aus dem Vereinigten Königreich sowie aus Ländern außerhalb des Vereinigten Königreichs die MwSt. beim Verkauf im Rahmen von Zahlungen in Rechnung zu stellen, die auf ihren Webseiten getätigt werden.
  • Der Verkäufer führt dann die MwSt. im Rahmen einer ordentlichen MwSt.-Steuererklärung im Vereinigten Königreich ab.
  • Der Grenzwert von 135 GBP bezieht sich auf den tatsächlichen Warenwert, von diesem Wert sind Portokosten, Versicherung oder sonstige Importsteuern exkludiert. Es handelt sich auch um den Grenzwert für Zollbefreiung im Vereinigten Königreich.
  • Handelt es sich beim Kunden um ein britisches, MwSt.-pflichtiges Unternehmen, kann er dem Verkäufer seine Steuernummer sowie EORI-Nummer bekannt geben, um den MwSt.-Nullsatz zu erhalten. Der Kunde im Vereinigten Königreich macht dann das Reverse-Charge-Verfahren geltend, um die jeweils fällige MwSt. zu melden.

2) Für Bestellungen mit einem Wert über 135 GBP

  • Sollte der Zollwert der jeweiligen Sendung über 135 GBP liegen, beziehen sich die neuen Regelungen auf diese Sendung nicht.
  • Regelungen auf diese Sendung nicht. Der Verkäufer stellt dann keine MwSt. in Rechnung. Die MwSt. für importierte Waren wird dann dem Käufer durch das Transportunternehmen an der Grenze in Rechnung gestellt.
  • Das Transportunternehmen setzt sich mit dem Käufer in Verbindung und gewährt ihm Zugang zu einem Zahlungsgateway zwecks Zahlung der MwSt. für die importierten Waren.
  • Wenn der Käufer die Zahlung der MwSt. für die importierten Waren verweigert, wird die Sendung dem Absender zurückgeschickt.
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